Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Version 1.0, Gültig ab: 09.01.2025
1. Zweck der Zusammenarbeit
Der Zweck der Zusammenarbeit besteht darin, gemeinsame geschäftliche Interessen zu verfolgen, indem das Projekt im Einklang mit den definierten Zielen erfolgreich abgeschlossen wird, zur Zufriedenheit beider Parteien.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins von 3 % über dem Basiszinssatz berechnet.
2.2 Vorauszahlungen
- Für Projekte mit einem bestimmten Volumen ist zu Projektbeginn eine Vorauszahlung von 15-30 % erforderlich.
- Mit der Arbeit am Projekt wird erst begonnen, nachdem die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
2.3 Meilensteinzahlungen
- Bei größeren Projekten werden die Zahlungen in Meilensteine unterteilt. Jeder Meilenstein muss bezahlt werden, bevor mit der nächsten Phase fortgefahren wird.
3. Änderungen
3.1 Inklusive Änderungen
- Zwei Runden von Änderungen pro Projektphase sind im Standardhonorar enthalten.
3.2 Zusätzliche Änderungen
- Weitere Änderungen werden gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer Pauschale berechnet.
- Zusätzliche Änderungen werden im Voraus besprochen und vereinbart.
4. Beendigung der Zusammenarbeit
4.1 Durch den Kunden
- Wenn der Kunde das Projekt einseitig beendet, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten in Rechnung gestellt.
4.2 Verzögerungen
- Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden und zusätzlichen Aufwand seitens des Anbieters erfordern, können zu einer Anpassung des Zeitplans und der Kosten führen.
5. Reisekosten
- Für Vor-Ort-Termine oder Arbeiten an Standorten, die weit vom Standort des Anbieters entfernt sind, müssen alle Reisekosten, einschließlich Hin- und Rückreisekosten sowie Unterkunft, vom Kunden übernommen werden.
6. Nutzung von KI-Tools in Projekten
6.1 Allgemeine Nutzung von KI-Tools
- Der Anbieter kann KI-Tools als unterstützende Instrumente während des kreativen Prozesses nutzen, um Effizienz und Innovation zu fördern.
- Kunden können vor Beginn des Projekts verlangen, dass keine generativen KI-Tools verwendet werden. In diesem Fall erfolgt die Projektdurchführung vollständig manuell, was zu höheren Kosten und längeren Produktionszeiten führen kann.
- Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Drittanbieter-KI-Tools den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter unterliegt.
6.2 Individuelle KI-Modelle
- Bei Projekten, die individuelle KI-Modelle erfordern, sorgt der Anbieter dafür, dass Daten innerhalb der eigenen Infrastruktur gesichert bleiben.
- Kundenspezifische Daten oder Ergebnisse werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zur Schulung dieser Modelle verwendet.
- Individuell trainierte Modelle und ihre zugrunde liegenden Daten bleiben alleiniges Eigentum des Anbieters und werden nicht an den Kunden weitergegeben.
6.3 Flexibilität für zukünftige Technologien
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, neue Technologien oder Tools in den Projekt-Workflow zu integrieren, sofern dies im Voraus mit dem Kunden vereinbart wird.
6.4 Kommunikation und Vereinbarung zur KI-Nutzung
- Vor Projektbeginn werden beide Parteien den Umfang der Nutzung von KI-Tools besprechen und vereinbaren.
- Der Anbieter dokumentiert die vereinbarte Vorgehensweise, um während des gesamten Projektverlaufs Klarheit und Transparenz zu gewährleisten.
6.5 Einhaltung gesetzlicher Standards
- Der Anbieter stellt sicher, dass alle KI-Tools und Modelle im Einklang mit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich DSGVO und EU-Vorschriften, genutzt werden.
- Sollten zukünftige regulatorische Änderungen (z. B. Digital Services Act) die Nutzung von KI-Tools betreffen, wird der Anbieter die Kunden informieren und die Praktiken entsprechend anpassen.
7. Eigentum und Rechte an KI-generierten Inhalten
- Alle KI-generierten Inhalte sind an die Anforderungen des Projekts angepasst und unterliegen denselben Eigentumsrechten wie manuell erstellte Inhalte.
- Der Kunde darf KI-generierte Inhalte ohne ausdrückliche Genehmigung weder analysieren noch zur Erstellung abgeleiteter Werke verwenden.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, KI-Workflows zu integrieren und zu verbessern, um Effizienz und Qualität zu gewährleisten.
8. Eigentums- und Nutzungsrechte
8.1 Eigentumsübertragung
- Das Eigentum am Endprodukt oder Design geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
8.2 Nutzungseinschränkungen
- Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die gelieferten Arbeiten nur für interne Zwecke verwenden.
8.3 Abgelehnte Leistungen
- Wenn Leistungen vom Kunden abgelehnt werden, die Zahlung jedoch erfolgt ist, behält der Anbieter das volle Eigentum und die Rechte, diese Materialien anderweitig zu nutzen oder wiederzuverwenden.
9. Vertraulichkeit (NDA)
- Beide Parteien verpflichten sich, alle projektbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Wenn der Kunde beabsichtigt, projektbezogene Inhalte (z. B. Arbeitsfortschritte) öffentlich zu teilen, muss dies im Voraus besprochen und vereinbart werden.
- Eine NDA kann festgelegt werden, um spezifische Vertraulichkeitsverpflichtungen zu definieren und Ausnahmen für gemeinsam vereinbarte Inhalte zu regeln.
- Verstöße gegen die Vertraulichkeit können zu rechtlichen Konsequenzen führen, mit einer maximalen Strafe von 5.000 bis 10.000 €, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
10. Portfolio-Rechte
- Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter Auszüge der abgeschlossenen Arbeiten für Portfoliozwecke nutzen.
- Ohne NDA geht der Anbieter davon aus, dass finalisierte und öffentlich gezeigte Arbeiten als Referenz genutzt werden dürfen.
11. Datenmanagement
11.1 Datenlöschung
- Projektdaten werden vier Wochen nach Projektabschluss dauerhaft gelöscht, sofern nicht anders vereinbart.
11.2 Datenarchivierung und Wartung
- Die Archivierung von Projektdaten für künftige Nutzung ist optional und unterliegt zusätzlichen Kosten, wie im Kostenschema angegeben.
- Für webbezogene Projekte fallen fortlaufende Kosten für Wartung und Updates an.
11.3 Datensicherheit
- Backups von Projektdaten werden aus Sicherheitsgründen auf verschlüsselten externen Laufwerken gespeichert, während aktive Arbeitsdateien auf unverschlüsselten Medien gespeichert werden können, um effiziente Bearbeitung während des Projekts zu gewährleisten.
- Auf Anfrage kann die Projektbearbeitung vollständig offline durchgeführt werden.
11.4 Aufbewahrungsfristen für rechtliche Zwecke
- Für rechtliche oder steuerliche Zwecke erforderliche Daten werden im Einklang mit deutschem Recht aufbewahrt (in der Regel 6-10 Jahre).
11.5 Sichere Löschdienste
- Kunden können sichere Löschdienste für ihre Daten über die Standardlöschpraktiken hinaus anfordern. Dieser Service ist kostenpflichtig.
12. Haftung
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, technische Probleme oder höhere Gewalt verursacht werden.
- Die Haftung des Anbieters ist auf die Gesamtkosten des Projekts beschränkt. Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden.
13. Höhere Gewalt
- Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen, die durch Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder technische Ausfälle.
- Beide Parteien sind verpflichtet, die Arbeiten wieder aufzunehmen, sobald das Ereignis höherer Gewalt die Projektdurchführung nicht mehr beeinträchtigt.
- Der Kunde ist verantwortlich für alle bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung angefallenen Kosten.
14. Streitbeilegung
- Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sollen zunächst durch Mediation beigelegt werden.
- Scheitert die Mediation, können Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) beigelegt werden.
- Alle Streitigkeiten unterliegen der Gerichtsbarkeit der Gerichte in Deutschland und deutschem Recht sowie EU-Vorschriften.
15. Geistiges Eigentum (IP-Rechte)
15.1 Aufbewahrung von Rohdateien
- Der Anbieter behält das Eigentum an allen Rohdateien (z. B. Projektdateien, Entwürfen, Konzepten), sofern nicht anders vereinbart.
15.2 Endgültige Ergebnisse
- Der Kunde erhält nur die Rechte an den im Vertrag spezifizierten endgültigen Ergebnissen.
15.3 Einhaltung von Branchenstandards
- Der Anbieter garantiert, dass die Ergebnisse den allgemein bekannten und vom Kunden ausdrücklich mitgeteilten Branchenstandards (‚Good Practices’/’Best Practices‘) entsprechen. Anforderungen, die über allgemein anerkannte Standards hinausgehen, müssen vorab schriftlich vereinbart werden.
16. Annahmefrist
- Der Kunde hat 7 Tage nach Lieferung der endgültigen Arbeit Zeit, um Änderungen anzufordern oder Probleme zu melden.
- Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Feedback gegeben wird, gilt die Arbeit als akzeptiert und abgeschlossen.
17. Änderungen des Projektumfangs
- Änderungen am vereinbarten Projektumfang, die vom Kunden angefordert werden, werden als separate Aufgabe behandelt und entsprechend in Rechnung gestellt.
- Alle Änderungen müssen dokumentiert und vor der Umsetzung schriftlich vereinbart werden.
18. Vom Kunden bereitgestellte Materialien
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder andere rechtliche Verstöße, die sich aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten ergeben.
19. Verzögerungen durch den Kunden
- Zusätzliche Kosten, die durch Verzögerungen des Kunden entstehen, wie verlängerte Mietgebühren für Ausrüstung oder erweiterte Ressourcenzusagen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
20. Zusammenarbeit mit Freelancern
20.1 Verantwortung für die Arbeit von Freelancern
- Der Anbieter kann vertrauenswürdige Freelancer hinzuziehen, um bestimmte Teile des Projekts zu übernehmen. Diese Freelancer werden verpflichtet, sich an die in diesen AGB festgelegten Bedingungen zu halten.
- Der Anbieter stellt die Qualitätskontrolle sicher, übernimmt jedoch keine direkte Haftung für Verzögerungen oder Fehler, die durch Freelancer verursacht werden.
20.2 Zustimmung des Kunden zur Nutzung von Freelancern
- Die Zustimmung des Kunden zur Nutzung von Freelancern umfasst auch die zugewiesenen Aufgaben, geschätzten Kosten und Zeitpläne.
- Der Kunde darf Freelancer nicht direkt kontaktieren, um Aufgaben außerhalb des vereinbarten Projektumfangs ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters zu vergeben.
21. Vorbehalt der Verweigerung
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Projekte abzulehnen, die mit persönlichen oder beruflichen Ethikgrundsätzen in Konflikt stehen oder gegen geltendes Recht und Vorschriften verstoßen.
22. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin gültig und durchsetzbar.
23. Gerichtsbarkeit und rechtliche Einhaltung
- Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und entspricht den EU-Vorschriften, einschließlich der DSGVO.
- Alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Rechtsverfahren werden im Gerichtsstand des eingetragenen Firmensitzes des Anbieters durchgeführt.
24. Kommunikationserwartungen
- Der primäre Kommunikationskanal für diese Zusammenarbeit ist E-Mail, sofern nicht anders vereinbart.
- E-Mails werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet.
- Beide Parteien verpflichten sich, rechtzeitig zu antworten, um sicherzustellen, dass das Projekt im Zeitplan bleibt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, klare und konsistente Rückmeldungen zu geben. Verzögerungen, die durch unklare oder verspätete Rückmeldungen entstehen, können sich auf Zeitpläne und Kosten auswirken.
25. Kündigung aus wichtigem Grund
- Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Verpflichtungen verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Benachrichtigung behebt.
26. Keine Übertragung der Vereinbarung
- Der Kunde darf diese Vereinbarung oder daraus resultierende Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters übertragen oder abtreten.
27. Aufbewahrung von Kommunikationen
- Alle schriftlichen Kommunikationen, einschließlich E-Mails und Verträge, können vom Anbieter zu Dokumentations- und Verifizierungszwecken aufbewahrt werden.
28. Nutzung von Projektmaterialien für Marketingzwecke
- Sofern keine NDA (Verschwiegenheitsvereinbarung) vorliegt, geht der Anbieter davon aus, dass nicht vertrauliche Projektergebnisse für Marketing- und PR-Zwecke genutzt werden dürfen.
- Marketing- oder PR-Inhalte, die den Kunden referenzieren, erfordern vorherige Zustimmung, um sicherzustellen, dass diese mit den Markenrichtlinien des Kunden übereinstimmen.
29. Beratung vor Projektbeginn
- Der Anbieter empfiehlt Beratungen vor Projektbeginn, um Erwartungen abzustimmen, Ziele zu klären und klare Projektleitlinien zu etablieren. Dieser Schritt stellt gegenseitiges Verständnis sicher und schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
30. Klausel zur Vermeidung öffentlicher Kritik
- Beide Parteien verpflichten sich, keine öffentlichen negativen Äußerungen über die jeweils andere Partei zu machen. Bedenken oder Streitigkeiten werden privat und konstruktiv über die vereinbarten Streitbeilegungsmechanismen geklärt, um eine professionelle und respektvolle Kommunikation zu gewährleisten.
31. Unvorhergesehene technische Anforderungen
- Sollten zusätzliche Tools, Software oder Hardware aufgrund unvorhergesehener technischer Herausforderungen erforderlich sein, werden diese mit dem Kunden besprochen und vor der Beschaffung gesondert in Rechnung gestellt.